Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil des Mietvertrages für die Ferienwohnungen, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung per Post zusenden.
Rechte und Pflichten
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 % des Tagesmietpreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer (ca. 1-3 Tage) ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern.
7. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
8. Bettwäsche ist im Mietpreis enthalten, Handtücher ab dem 8. Tag inklusive.
9. Haustiere sind nicht erlaubt. In der Wohnung "Muschel" sind Hunde willkommen.
10. Aus Rücksicht auf Kinder und nachfolgende Gäste bitten wir Sie in den Ferienwohnungen nicht zu rauchen.
11. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für entstandene Schäden in der Ferienwohnung und den Verlust von Gegenständen aus der Ferienwohnung.