Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil des Mietvertrages für die Ferienwohnungen, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung per Post zusenden.

Rechte und Pflichten

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.